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Verordnung und Behandlungskosten

  • Der erste Schritt zur Terminvereinbarung
    Ihr Arzt (Kinderarzt, Allgemeinarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Zahnarzt etc.) stellt Ihnen eine Verordnung aus. Rufen Sie uns an, um einen Termin zu verabreden. Die Therapie kann beginnen. Bei Fragen melden Sie sich gerne, auch bevor Sie den Arzt kontaktieren!
  • Zahlungen der Krankenkassen
    Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig, Erwachsene müssen 10% der Behandlungskosten tragen, es sei denn, sie sind von der Zuzahlung bei Heilmitteln befreit.